Die dpa meldet, dass aufgrund der wahrscheinlichen Nichtigkeit wegen eines Formfehlers, die Anwendung der neuen, verschärften Sanktionen, insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen, im Bußgeldkatalog von den Bundesländern Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig Holstein, Rheinland Pfalz und Mecklenburg Vorpommern einstweilen ausgesetzt sind und die alte Rechtslage Anwendung findet.
Bisher ergangenen Bußgeldbescheid dürften somit ebenfalls nichtig sein.
Trotzdem: vorsichtig fahren und nie schneller, als der Schutzengel fliegt.
Gruß aus München,
SirEdward