Hier mal eine Info zu Tirol.
Quelle: Motorrad
Ein vom österreichischen Zweirad-Verband Arge2Rad
zurate gezogener Anwalt hat indirekt Zweifel geäußert, ob der Beschwerdeführer,
der die EU-Kommission um Klärung der Rechtmäßigkeit der
Tiroler Standgeräusch-Sperren gebeten hatte (MOTORRAD 4/2021), nicht
in Wahrheit ein Motorrad-Gegner ist, der die Antwort der EU-Kommission
bewusst als Druckmittel für weitere Sperrungen veröffentlicht hat: „Trotz
der gut informierten Motorrad-Community (in Tirol, Red.) ist dieser der Beschwerdeführer
nicht bekannt.“ Ebenfalls unbekannt ist der genaue Inhalt
der Beschwerde. Das als Antwort darauf jetzt veröffentlichte EU-Schreiben
war Ende Januar anonymisiert in einer Facebook-Community aufgetaucht.
Auch inhaltlich geht der Wiener Anwalt Andreas Pascher auf das Schreiben
ein und bezeichnet die EU-Kommission als in der Frage nach der Rechtmäßigkeit
der Ü-95-dB(A)-Sperrungen „nicht zuständig“. Dies sei vielmehr
der Europäische Gerichtshof (EuGH), bei dem bereits eine Klage zweier
betroffener Motorradfahrer gegen die Sperrungen anhängig ist. Wann dort
über diese entschieden wird, ist noch unklar. Ebenso ob, wie und wo die
Tiroler Landesregierung die Sperrungen auch 2021 wieder verhängen wird.