Für die Führerscheine vieler älterer Motorradfahrer/Autofahrer läuft nun das letzte Gültigkeits-Jahr. Alle zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaber müssen das Dokument bis zum 19. Januar 2022 gegen den EU-Führerschein eingetauscht haben. Danach droht bei Kontrollen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Zudem kann es beim Fahren im Ausland Probleme geben.
Ältere und jüngere haben noch ein bis mehrere Jahre länger Zeit für den Umtausch. Die letzten Exemplare sind erst 2033 dran. Auch, wer in die betroffene Altersgruppe fällt, aber seine Fahrerlaubnis nach dem 1. Januar 1999 erworben hat, bekommt eine längere Frist.
Für den Umtausch des Führerscheins ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Bundesregierung empfiehlt, sich frühzeitig und vorab über die coronabedingten Änderungen der Sprechzeiten zu informieren. Mitzubringen sind der aktuelle Führerschein, ein Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles Passfoto und 25 Euro für die fällige Gebühr.
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.
Kommentare 5
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Ich habe zwischenzeitlich meinen alten Lappen schweren Herzens eingetauscht. Im deutschsprachigem Rum gab es mit dem alten grauen Lappen noch keine Probleme. Doch in Schottland gab es schon einmal Diskussion. Deshalb hatte ich vorgangenes Jahr den Lappen getauscht.
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Hallihallo,
hier sind alle Umtauschfristen gut dargestellt:
https://www.adac.de/verkehr/ru…n-fuehrerschein-umtausch/
Grüße aus Berlin
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Ich weiß es nicht hundertprozentig, aber ich meine dass das bei uns in Österreich bis dato noch nicht notwendig ist.
Meine Frau hat noch immer den rosaroten Zettel (sprich Führerschein) ohne Ablaufdatum, doch obacht, derjenige der unbedingt den neuen EU Führerschein haben will, und in umtauscht kann sich auch gehörig was negatives einhandeln, sogar bis zum Verlust des Zettels.
Ich spreche hier vor allem jenen Personenkreis an, der physische bzw. psychische Probleme hat.
Bei mir ist das anders, ich habe ja alle Führerscheinklassen (Ausgenommen Bus), und muss so oder so zur Gesundenuntersuchung, derzeit alle 10 Jahre. Mein nächster Termin ist heuer im Dezember.
LsK McR
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Hab's grad für Österreich gegoogelt:
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU -Bürgerinnen/ EU -Bürger in Österreich. Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig (sofern nicht aus anderen Gründen eine kürzere Befristung der Lenkberechtigung eingetragen ist).
Gruß aus Linz
Martina
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AHL
Das ist nicht ganz vollständig... der ADAC bietet dafür einen "Umtauschrechner", welcher die genauen Informationen dazu liefert.