Hinweis auf Sperrung

  • FAHRVERBOT Ab Eröffnung der Seilbahn: neues Verkehrsregime auf dem Weissenstein

    Mit der Inbetriebnahme der neuen Seilbahn auf den Weissenstein am 20. Dezember tritt auch das neue Verkehrsregime in Kraft. Somit gelten neu ein Sonntags- und Feiertagsfahrverbot sowie ein Parkplatzreglement für die öffentlichen Parkplätze.

    15.12.2014, 11.11 Uhr

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    Der Kurhaus-Parkplatz auf dem Weissenstein

    Wolfgang Wagmann

    Die Passstrasse auf den Weissenstein wird an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen, inkl. der kantonalen Feiertage, jeweils von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr für den Motorfahrzeugverkehr gesperrt, wie die Solothurner Staatskanzlei mitteilt.

    Das Fahrverbot gilt in beiden Fahrrichtungen zwischen Oberdorf, ab Weberhüsli, und Gänsbrunnen, ab Abzweiger von der Thalstrasse in die Weissensteinstrasse. Während den ordentlichen Revisionsarbeiten der Seilbahn gilt dieses Verbot nicht.

    In der Nähe der Talstation in Oberdorf sind rund 400 öffentliche, gebührenpflichtige Parkplätze vorhanden. Auf dem Berg sind es deren 110.

    Die Parkplatzgebühren auf dem Berg sind höher als im Tal. Ausserhalb dieser Parkplätze ist das Parkieren auf dem Weissenstein, mit Ausnahme der privaten Parkplätze der Restaurationsbetriebe, verboten. Ebenfalls gilt ein Parkverbot im Nesselboden und im übrigen Gebiet.

    Jeweils ab ca. November bis März gilt wie bis anhin auf der Passstrasse (Nord und Süd) eine wetterbedingte generelle Wintersperre zum Befahren der Strasse.

    Das neue Verkehrsregime wurde vom Regierungsrat im Rahmen des Kantonalen Nutzungsplans bewilligt. (mgt)



    • Gruß Dänu

    Wer später Bremst fährt länger schnell ;)

  • Michi

    Hat den Titel des Themas von „Anreise KKT 2023 aus dem Südosten“ zu „Hinweis auf Sperrung“ geändert.