"Helmsturz" was tun bei Fremdverschulden?

  • . . . . nachdem Andre so ausführlich den fremdverschuldeten "Helmsturz" beschrieben hat, würde mich interessieren, was man im Falle eines Falles tun kann?


    Das sichere Ablegen des Helmes ist sicher die beste Lösung - aber was ist schon sicher?

    Wie weist man einen Schaden nach?
    Was ist wie zu dokumentieren, damit man eine Chance auf Schadenersatz hat?

    alleine Fahren ist doof ;)

  • . . . . nachdem Andre so ausführlich den fremdverschuldeten "Helmsturz" beschrieben hat, würde mich interessieren, was man im Falle eines Falles tun kann?


    Das sichere Ablegen des Helmes ist sicher die beste Lösung - aber was ist schon sicher?

    Wie weist man einen Schaden nach?
    Was ist wie zu dokumentieren, damit man eine Chance auf Schadenersatz hat?

    Keine Versicherung wird sagen: paßt schon, damit können Sie beruhigt weiterfahren. Das Risiko ist viel zu groß das es eben nicht paßt.

    Du mußt deswegen wohl auch keinen Schaden nachweisen, wenn der Verursacher zugibt, dass er den Helm runtergeworfen hat.

    Wenn ich Kultur will, stell' ich mir ein Joghurt vor die Tür...

  • . . . . eine Versicherung wird erst zahlen, wenn ein entsprechender Nachweis (eingetretener Schaden) erbracht ist.
    Ein Schuldeingeständnis "Ich bin der Verursacher für das Herunterfallen" wird nicht reichen.

    Ohne anerkanntes Gutachten wird kein Cent fließen zumal sicher auch der Nachweis für einen einwandfreien Zustand vor dem Herunterfallen erbracht werden muss!


    So nebenbei:

    Ich habe mir bei Schuberth für einen 4 Jahre alten M1 ein neues M1pro Futter einbauen lassen. Der Spaß hat mich mit neuen Riemen rund 200,-€ gekostet (günstiger als ein neuer).
    Der "ungefallene" Helm kam mit dem Hinweis zurück, dass Schuberth keine Garantie für eine einwandfreie Funktion gibt.

    alleine Fahren ist doof ;)

  • Hängt vermutlich auch von der Versicherung, der Beziehung zu dieser und den sonstigen Begleitumständen ab. Bei Eigenverschulden zahlt die Versicherung natürlich grundsätzlich nicht...


    In meinem Fall (wie schon geschrieben: mein Nachbar ist "Schadensbearbeiter" bei meiner Versicherung und hat sich des Themas angenommen^^) war das jetzt easy: durch die Ausweiskopie und die Daten des Verursachers war für die sonnenklar, dass ich das nicht selbst verschuldet hatte - und FALLS der das jetzt im Nachhinein abstreiten sollte, habe ich auch noch Kontaktdaten von einem Zeugen.


    Da der Aufwand mit Helm röntgen, Sachverständigem und dann ggf. einen neuen Helm zahlen höher ist, als mir den Kaufpreis für den erst im Juni erstandenen Helm zu erstatten, geht das jetzt halt ohne röntgen. Bei einem Full-Carbon-Helm hätte es wohl anders ausgesehen. Auch für die Cam wird mir anstandslos der Kaufpreis (letztes Jahr €150,-- bei Amazon Warehouse) erstattet, da die Prüfung und Reparatur vermutlich teurer wäre. Holen sie sich eh von der anderen Seite, bzw. dessen Haftpflicht wieder.


    Mag allerdings in anderen Fällen anders ablaufen. Vitamin B und so.^^


    Mein Problem ist jetzt nur: ich habe im Juni Stunden im lokalen Louis verbracht und keinen Helm gefunden, der wirklich gut gepasst hat. Daher habe ich im Internet bei einem italienischen Händler ein letztes Exemplar vom inzwischen nicht mehr erhältlichen IS Max II gekauft - den hatte ich davor nämlich auch und der war perfekt. Da musste ich schon lange suchen und ich bezweifle, dass ich den gleichen Helm (also in der Ausführung und Größe) so schnell nochmal finde. Aber mal abwarten, was HJC zur Fallhöhe und weiteren Verwendbarkeit sagt...

    Das Leben ist kein Ponyschlecken!