In bestimmten Ländern darf mit dem nationalen Autoführerschein auch Roller gefahren werden. Mit deutschen Pkw-Führerscheinen (Klasse-B) darf jedoch nur dann ein 125er-Roller (A1) gefahren werden, wenn er vor dem 1.4.1980 erworben wurde. Das Verkehrsministerium will diese Führerscheinregelung jetzt ändern:
Künftige Voraussetzung: Mindestalter von 25 Jahren und mindestens fünf Jahre Besitz des B-Klasse-Führerschein sowie eine kurze Ausbildung, welche die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen Führen eines Leichtkraftrades sicherstellt.
Eure Meinung dazu?
[Externes Medium: https://www.youtube.com/watch?v=0w4SQPALDJM]