Hallo ihr Freunde der Benzinbetriebenen Freizeitgestaltung.
Aus dem Verkehrsministerium ( nicht frisch!) gabs im Oktober "mal wieder" eine Blähung....
Gefunden im Forum der "netbiker" :
Nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums soll es künftig nicht mehr genügen, eine Freigabebescheinigung mit sich zu führen. Stattdessen sollen alle von den in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Dimensionen abweichenden Reifen bei einer Prüforganisation eingetragen werden.
Bislang ist die Sache einfach: Will man Reifen einer Dimension, die nicht in den Fahrzeugpapieren aufgelistet ist, montieren, benötigt man lediglich eine Freigabebescheinigung vom Hersteller für das betreffende Motorradmodell. Diese bei den meisten Fabrikaten online verfügbare Bescheinigung muss ergänzend zu den Papieren mitgeführt werden.
Etwas komplizierter wird es derzeit nur, wenn man einen Pneu montieren möchte, für den es keine Freigabe durch den Hersteller gibt. In diesem Fall muss der Reifen am eigenen Fahrzeug durch eine Prüforganisation (TÜV, Dekra etc.) begutachtet und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Und das natürlich mit dem Risiko, dass es keinen Segen vom Prüfer gibt.
Dieses Prozedere soll nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums künftig verpflichtend sein – auch wenn es eine Freigabe vom Reifenhersteller gibt. Die verpflichtende Abnahme soll für alle Reifen ab Herstellungsdatum 2020 und ab dem Jahr 2025 für sämtliche Reifen gelten.
Es formiert sich allerdings auch Widerstand gegen die Neuregelung. So haben die drei Verbände BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk) IVM (Industrie Verband Motorrad) und WDK (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V.) in einem offenen Brief ans Verkehrsministerium deutliche Kritik geäußert. Aus Sicht der Verbände ist die derzeitige Praxis vollkommen ausreichend, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.