Rechtsprechung

  • Naja... ich sach mal so... wir hatten das Thema gerade auch bei den KKT'S immer wieder mal diskutiert. Dabei ist u.a. das dabei rausgekommen:


    Beste Bikergrüße, Michi


    Übrigens: bevor i mi aufreg, fahr i lieber Moped... ;)

  • Wie oben vom Michi beschrieben, man kann mit viel Text und Hirnschmalz das alles ein wenig abfedern.

    "The devil lies in the detail"

    Aber müssen oder sollen wir uns wegen solcher "Kleinigkeiten" einen schönen gemeinsamen Ausflug vermiesen lassen?

    Ich glaube nicht!

    LsK Manfredo

    lg Manfredo

    „Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“

  • Vermiesen lassen müssen wir uns gar nichts! Aber Mann sollte die Details und juristische Verantwortlichkeiten kennen. Vor allem wenn man zu einer Tour eingeladen wird, sollte man die Vorraussetzungen kennen um den Veranstalter zu schützen.


    Gruß Falli

    „Der Wille entscheidet“

  • Auch wenn man , so wie ich es auch immer gehandhabt habe , sich einen Haftungsausschluss unterschreiben lässt ist damit nicht alle Sorgen los! Kommt was wir alle nicht hoffen wollen ein Schaden mit Körperverletzung dazu dann hat man auf jeden Fall Stress mit dem Staatsanwalt! Und den braucht keiner! Im übrigen keimt diese Gesetzeslage schon seit vielen Jahren immer mal wieder hoch. Aber man sollte es schon ernst nehmen, weil kommt es zum Schadensfall, dann kannst Du jedem Menschen nur vor den Kopf schauen .

    Viele Grüße Hans-Jürgen :thumbup:

  • So ist es halt: jede(r), die/der etwas organisiert und veranstaltet, trägt ein Risiko… Zum Glück lassen sich auch hier viele nicht davon abhalten, schöne Treffen und Ausfahrten zu bieten. Wie schon im Artikel gut beschrieben, gibt es ja die eine oder andere Möglichkeit, das Haftungsrisiko zu beschränken.

    Beste Bikergrüße

    Elke


    "Unser Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung ändern können."