Führerscheine müssen umgetauscht werden

  • Viele wissen es ja schon, aber hier nochmals zur Erinnerung!

    Führerscheine müssen umgetauscht werden:

    Fristen, Gültigkeit, Ablaufdatum, Umtauschpflicht, Kosten

    Wissenswertes zur Führerschein-Umtauschpflicht, Gültigkeit, Ablaufdatum, Fristen und Kosten. Wie fälschungssicher ist der EU-Führerschein? Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, sollten Sie folgendes beachten:

    Der Führerschein hat keine unbegrenzte Gültigkeit mehr, sondern ein Verfallsdatum.

    Der alte "Lappen" hat in Deutschland seit dem 01.01.1999 ausgedient. Seit Ende März 2019 ist es amtlich:

    Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens Januar 2033 gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

    Die vorgezogene Umtauschpflicht für die alten Führerscheine ist gestaffelt. Das Führerschein-Ablaufdatum dient der Fälschungssicherheit.

    Nachfolgend finden Sie Tipps und Infos zum Führerschein-Ablaufdatum, zur Gültigkeit sowie zu den Fristen und Kosten:

    Alter und neuer PKW-Führerschein – Gültigkeit und Umtausch:

    Der alte Autoführerschein muss fristgerecht umgetauscht werden.

    Der neue EU-Führerschein ist nicht mehr unbegrenzt gültig, er muss nach 15 Jahren erneuert werden. Das Ablaufdatum (Ziffer 4b) steht auf der Vorderseite des Scheckkartenführerscheins.

    Informationen zum Führerschein-Umtausch – Einige müssen früher umtauschen:

    Die EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt eine Umtauschpflicht älterer Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 vor. Seit März 2019 gilt die geänderte Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 8e zur FeV). Die Regelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch soll sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nr. 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Ein Stufenplan regelt nun die zeitliche Staffelung der Umtauschpflicht. Hier finden Sie Antworten auf die Fragen: Wann wird mein alter Führerschein ungültig? Wie sieht der Stufenplan aus? Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen? Gibt es feste Fristen zum Umtausch?

    Welche Führerschein-Kosten fallen für den Umtausch an?

    Nach heutigem Stand sollen die Gebühren für den Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein bundesweit etwa 25 Euro betragen. Hinzu kommen noch die Kosten für ein neues Passbild.

    Welche Kosten sind für den Ersatzführerschein bei Führerschein-Verlust oder Diebstahl zu zahlen?

    Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Für die Führerschein-Neuausstellung wird im allgemeinen je nach Region eine Gebühr von etwa 35 bis 45 Euro erhoben. Gegebenenfalls kommen noch die Kosten einer eidesstattlichen Versicherung bei der Fahrerlaubnisbehörde hinzu.

    Ist der Führerscheinumtausch Pflicht?

    Die EU-Richtlinie 2006/126/EG besagt, dass alle EU-Mitgliedsstaaten, die bis 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine durch die neuen EU-Führerscheine bis 19.01.2033 ersetzen müssen. Der neue EU-Führerschein muss alle 15 Jahre verlängert werden. Ein Gesundheitszeugnis oder eine nochmalige Prüfung sind für den Führerscheinumtausch und für die Führerscheinverlängerung nicht notwendig. Scheckkartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.

    Wie lange ist mein Führerschein gültig?

    Ältere Fahrerlaubnisse bekommen ein Verfallsdatum. Egal ob es sich um einen rosafarbenen, einen grauen oder um den Karten-Führerschein handelt, alle vor dem 09.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Der Bundesrat hat Anfang 2019 gestaffelte Fristen für den Führerscheinumtausch beschlossen. Die alten Autoführerscheine werden stufenweise ausgetauscht, um die Ämter zu entlasten und einen Bearbeitungsstau zu vermeiden. Die neue Anlage 8e enthält die Detailregelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch. Die Umtauschfristen für die alten Führerscheine werden gestaffelt. Ein Stufenplan enthält die Fristen für den Umtausch nach Ausstellungsjahr bzw. Geburtsjahr.

    Bei den Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend.

    Bei den Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend.

    Wissenswertes zu den Führerschein-Fristen:

    Anfang 2019 hat der Bundesrat einen Ablaufplan für den Führerscheintausch beschlossen. In der Anlage 8e (§ 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist der Umtauschkatalog geregelt Hier finden Sie die Fristen für den Umtausch auf einen Blick.

    Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

    Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Umtauschfrist - Bis zu diesem Termin muss der Führerschein umgetauscht werden

    Vor 1953 19. Januar 2033

    1953 bis 1958 19. Januar 2022

    1959 bis 1964 19. Januar 2023

    1965 bis 1970 19. Januar 2024

    1971 oder später 19. Januar 2025

    Scheckkarten-Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:

    Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis Umtauschfrist - Bis zu diesem muss der Führerschein umgetauscht werden

    1999 bis 2001 19. Januar 2026

    2002 bis 2004 19. Januar 2027

    2005 bis 2007 19. Januar 2028

    2008 19. Januar 2029

    2009 19. Januar 2030

    2010 19. Januar 2031

    2011 19. Januar 2032

    2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

    Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen und wie lange dauert eine neue Führerschein-Ausstellung?

    Sie können Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnsitzes umtauschen. Die Ausstellung des neuen Führerscheins hängt von der jeweiligen Behörde ab. Normalerweise dauert es bis zu 3 Wochen.

    Was ist für den Führerschein-Umtausch notwendig?

    Für den Umtausch benötigen Sie folgende Papiere:

    den aktuellen Führerschein,

    ein biometrisches Passfoto in der Größe 3,5 x 4,5 cm (Passverordnung),

    sowie der Personalausweis oder Reisepass......und Kohle, Asche, Moneten.

    Glück auf aus Bochum

    Ralf

  • Hallo Ralf

    Danke für den Hinweis

    Aber bei mir auf der Führerscheinkarte ist unter 4b nur ein Strich, also unbegrenzt Gültig?

    Wohl eher nicht :rolleyes:

    Sieh nach, wann er ausgestellt wurde, dann in der Tabelle, bis wann tauschen.

    1999 bis 2001 19. Januar 2026

    2002 bis 2004 19. Januar 2027

    2005 bis 2007 19. Januar 2028

    2008 19. Januar 2029

    2009 19. Januar 2030

    2010 19. Januar 2031

    2011 19. Januar 2032

    2012 bis 18. Januar 2013


    Danke Ralf

    Gruß aus'm Ländle

    Udo

  • Achtung, beim Tausch des Papierlführerscheins auf die Plastik Karte muss, zumindest bei uns Ösis, unbedingt darauf geachtet werden, ob man gesundheitlich noch top fit ist, zumindest wenn man noch im Besitz einer LKW (C, C1) Berechtigung ist.

    Denn besteht man auf die Lizenz/en, geht es vorab zur tauglichkeits Prüfung ( ärztliches Attest), fällt man dabei durch, wirkt sich das auch auf die A (Motorrad)und B ( Auto) Lizenz aus, im schlechtesten Fall ist der Schein futsch.

    Also nur wenn es unbedingt notwendig ist, aufs Plastik Karterl umsteigen.

    Ich habe es schon vor langem hinter mich gebracht, ging bis auf das Tragen einer Brille, soweit alles gut.

    Für den C/C+E sowie C1/C1+E gibt es aber ein Ablaufdatum (5 Jahre) dann muss man wieder zum Gesundheitscheck. Finde ich soweit o.k. müsste aber auch auf A + B ausgedehnt werden, dann hätten sicher 10 - 15% der Führerscheinbesitzer keinen Schein mehr.

    Manfredo

    lg Manfredo

    „Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“

    Einmal editiert, zuletzt von MacRobi ()

  • Jetzt bin ich verunsichert:

    Scheckkarten-Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:

    Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis Umtauschfrist - Bis zu diesem muss der Führerschein umgetauscht werden

    1999 bis 2001 19. Januar 2026

    2002 bis 2004 19. Januar 2027


    Ich habe meinen alten Lappen umgetauscht in einen Scheckkarten-Führerschein und zwar in 2002.

    Ich verstehe das so, dass ich bis Januar 2027 diesen umtauschen muss und dann ist er ja 15 Jahre alt und der "Neue" wir für 15 Jahre ausgestellt.

    ODER?? Klaus

  • Hi,

    habe leider noch meinen Alten ;( ,dieser wurde am 12.06.2021 in Tirol, Eingang Namlostal

    beanstandet, sei ungültig, weil man mich nicht mehr erkennen würde :whistling: war das ein Kompliment ?


    HG

    RS-Tommi

    RS-Tommi


    "Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit."

    Erasmus von Rotterdam, Theologe (1466-1536)

  • Hi,

    habe leider noch meinen Alten ;( ,dieser wurde am 12.06.2021 in Tirol, Eingang Namlostal

    beanstandet, sei ungültig, weil man mich nicht mehr erkennen würde :whistling: war das ein Kompliment ?

    Kompliment ^^ , wohl noch mit langen Haaren und Vollbart abgelichtet worden. Macht aber nichts, das geht ganz einfach mit einem Personalausweis als Zusatz. Sprich rosaroter Lappen weißt auf deine Lizenzen hin, Personalausweis auf dein gültiges Bild + Alter. Is a bisserl kompliziert muss aber von der "He" akzeptiert werden ;) .


    LsK Manfredo

    lg Manfredo

    „Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“

  • Jetzt bin ich verunsichert:

    Ich habe meinen alten Lappen umgetauscht in einen Scheckkarten-Führerschein und zwar in 2002.

    Ich verstehe das so, dass ich bis Januar 2027 diesen umtauschen muss und dann ist er ja 15 Jahre alt und der "Neue" wir für 15 Jahre ausgestellt.

    ODER?? Klaus

    Hallo Klaus,

    für mich sieht das eindeutig aus.

    Führerschein2033.pdf

    Habe auch eine Karte von 2002

    Die muss ich laut * erst 2033 umtauschen da ich vor 1953 geboren bin.

    Gruß Klaus

    Lord of Roscommon