Wenn das stimmt, dann müssen wir uns alle dringend auf die Hinterbeine stellen!

  • Habe gerade "motorradundreisen.de/motorrad-news/ueberwachungsstaat-uebermittlung-geschwindigkeit-beschleunigung-position-behoerden/5926/" in der Zeitschrift "Motorrad & Reisen" gelesen: es geht darin um folgendes:


    Motorräder sollen Tempo und Schräglage lückenlos an die Behörden übermitteln. Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft die rechtliche Grundlage.

    Am 1. April hätte ich es für einen Aprilscherz gehalten - dem scheint aber nicht so zu sein.


    Mein lieber Scholli - wenn das tatsächlich so kommen sollte, dann sollten wir unseren Politikern die Grenzen aufzeigen. Das erinnert mich schon stark an den einen oder anderen Sience Fiction-Film...

    Auf jedem Fall im Auge behalten meint

    Eure Elke

    Beste Bikergrüße

    Elke


    "Unser Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung ändern können."

    3 Mal editiert, zuletzt von Elke () aus folgendem Grund: Direkte Links zu Konkurrenz-Verlagen werden wir künftig korrigieren. Wer den Artikel lesen will, bitte copy&paste.

  • Das wird dann ja nur bei Motorrädern ab einem gewissen Zulassungsdatum mit der entsprechenden Technik gelten. Bei älteren Fahrzeugen wird das wohl technisch nicht möglich sein. Also schön die alten Motorräder behalten. :) :)


    Dirk

  • Dann probier ich mich mit ner MP 3 LT aus. ;)

    Die hat Autozulassung. 8o

    Dann darf ich auch über die für Motorräder gesperrten Strecken fahren. :thumbup:

    Die neue 500er hat sogar, nicht nur für ältere Fahrer, Rückwärtsgang ^^

    Lord of Roscommon

  • Guten Morgen alle zusammen.


    Gleicher Verlag und eine weitere Hiobsbotschaft mit gleicher Zielgruppe!


    Ein deutsches Verlagshaus , welches sich auch mit motorisierten Zweirädern und dem Reisen mit denselben beschäftigt , titelte unter

    " streckensperrungen-wochenendfahrverbote-erhalten-gesetzliche-grundlage "

    (bitte kopieren und bei Fa. GOOGLE suchen) :

    Teilzitat


    " .....Streckensperrungen, die ausschließlich Motorradfahrern gelten, werden legal

    Motorradfahrverbote, gegen die in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich geklagt wurde, bekommen dadurch ihre gesetzliche Legitimation. Artikel 1 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes soll entsprechend angepasst werden. ....."



    Hier haben die "freundlichen" Brülltütenfahrer nun für Klarheit gesorgt und , wenn's denn durchgeht , auch ganz nebenbei "mal eben" den Geleichheitsgrundsatz abgeschaft.


    Es verstärkt sich für mich der Verdacht , Absurdistant ist real! :cursing:  :thumbdown: .


    Grüße Richtung Judikative : Aufwachen! Mitdenken ! Keine Kollektivhaftung !


    Sehr nachdenkliche Grüße aus Wiedebrück


    Burghardt

    Ironie ist der Humor intelligenter Menschen


    burghardt

    3 Mal editiert, zuletzt von burghardt () aus folgendem Grund: Direkte Links zu Konkurrenz-Verlagen werden wir künftig korrigieren. Wer den Artikel lesen will, bitte copy&paste. Korrekturwunsch erfüllt! Der Link wurde entfernt. (Alleine : bei diesem Thema zählt keine Konkurenz, sondern NUR das Thema als solches) meine Meinung Alex ! DAS betrifft uns alle gleichermaßen!

  • Die Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist zunächst unzulässig. Deshalb sollen die Daten vor Beginn der Auswertung durch das Löschen des Datums anonymisiert werden.


    Das ist die Vorstufe zur totalen Überwachung... aber mal ernsthaft: wer glaubt denn daran, dass dies in den nächsten Jahren umgesetzt wird. Wir kriegen es ja nicht mal gebacken, bekannte potentielle "Gefährder" vor Begehen einer Straftat festzusetzen.


    Aber ist das alles, (was da in dem Entwurf drin steht) auch technisch machbar? Anzahl der Fahrzeuge x Menge der Daten x Ereignisse x was was ich ... ergibt derart große Datenmengen, dass diese nicht so einfach auszuwerten sind. Mal abgesehen davon, dass man für die Übermittlung der Daten eine Mobilfunkanbindung bräuchte etc.


    Während einer Polizeikontrolle darf der nette Mensch ja auch nicht deine Software auslesen - und so lange es keinen triftigen Grund gibt erst recht nicht. Und noch haben wir keine Fahrtenschreiber an Bord. Selbst dafür bräuchte man vermutlich einen Durchsuchungsbefehl...


    Ich denke, ich werde mal nach dem bei mir Landkreis verantwortlichen Landrat suchen, der auch mit Datenschutz was am Hut hat... und mal hören, was der so meint.


    Anbei übrigens die so genannte Drucksache...

    432-21.pdf

    Beste Bikergrüße, Michi


    Übrigens: bevor i mi aufreg, fahr i lieber Moped... ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Michi ()

  • Recht hast Du Michi!

    Aber alleine die Schaffung solcher Möglichkeiten auf Grund gesetzlicher Maßgaben schafft automatisch Begehrlichkeiten, Neid und eben das befürchtete " Orwellsche Horrorszenario ".


    Möge uns dieser Schwachsinn erspart bleiben und der gesunde Menschenverstand die Regierung übernehmen!

    Ironie ist der Humor intelligenter Menschen


    burghardt

  • Moin Männer und Mädels,


    Ruhe bewahren!

    Keiner will an Eure Daten wenn Ihr mit dem Moped spazieren fahrt.

    Die erwähnte Gesetzesänderung ist notwendig um für das autonome Fahren die Daten zwischen den Fahrzeugen auszutauschen. Da könnt Ihr dann im Pkw mit 180 km/h und 1m Abstand auf der Autobahn bei einem kühlen Bier in Ruhe in den Urlaub fahren. Das ist noch Zukunftsmusik.

    Eigentlich ne coole Idee, besonders für Dienstreisende oder den Schwerverkehr. Es bleibt abzuwarten, wie sich dann die "Selbstfahrer" verhalten müssen.


    Gruß Lutz

    Motorrad fahren ist grundsätzlich ein Verschulden gegen sich selbst. (Landgericht Frankfurt AZ 2-20 0 88/06)

  • Also ich wäre dafür an Wochenenden und Feiertagen ein Fahrverbot für PKW zu erlassen. Dann gebe es auch kaum noch Stau Gefahr und auch die Unfälle durch und mit Pkws wären vom Tisch. Mal so ein Gedanke um nicht nur immer die Motorradfahrer zu diskriminieren.

  • die Frage wird sein, ob es dann noch "Selbstfahrer" geben wird. Ich denke nicht, dass auf den selben Strecken "Selbstfahrer" und "Autonome" unterwegs sein werden.


    Martin

    Auch neben der Spur, ist ein Weg.

  • Hello Community.

    Sind wir nicht eh schon total überwacht?

    Wer heute auf Google herumgurkt, bekommt bereits zielgerichtete Werbung, in Google öffnest du Maps, und es wird dir live der Stau angezeigt, WhatsApp, Facebook und Konsorten registriert dein Profil usw. usw.

    Hast du eine Straftat begangen, kann die Behörde auf richterlichen Beschluss alle Daten deines Mobiltelefon, PC usw. auswerten (armer Bundeskanzler und Finanzminister), also bist du da auch Gläsern unterwegs.

    Also liebe Elke, deine Befürchtung ist bereits Realität.

    Mir ist es noch schnurz egal, ich verhalte mich legal, auch wenn ich hie und da mal a bisserl schneller fahre, als der Gesetzgeber erlaubt ^^

    Als Kraftfahrer bist du so oder so schon elektr. kontrolliert, sprich Fahrtenschreiber, dass das bald auch im PKW so sein wird, ist nur mehr eine Frage der Zeit.

    Und wer das alles nicht haben will, der storniere alles was so elektr. angeboten wird. Kauft nur mehr ein Pensionisten Handy kein Smartphone, trefft euch lieber auf ein gemeinsames Bierchen anstatt E-Mails zu schreiben.

    Ihr werdet sehen, ihr werdet sofort entschleunigen :D :D :D :D

    LsK Manfredo

    lg Manfredo

    „Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“

  • Ich kann die vorangegangene Diskussion nicht nachvollziehen :thumbdown:  :/


    Da wettern (fast) ALLE gegen Fahrverbote, Streckensperrungen, unzureichende Kontrollen, Behördenwillkür etc..


    Fakt ist, dass es aktuell keine Regularien gibt, die ein einzuhaltendes Lärmlimit während der Fahrt unter Strafe stellen kann. Lärm lässt sich nicht wie eine Geschwindigkeit einfach messen - weder am Fahrzeug direkt angezeigt noch im fließenden Verkehr.

    Eine Kontrolle bzw. ein einzuhaltender Richtwert ist deshalb nur indirekt realisierbar, weil die Physik Nichts Anderes zulässt.


    Einzige gangbare Lösung ist dementsprechend ein Referenzwert*, der zwingend ständig am Fahrzeug angezeigt wird, an einem Straßenschild als einzuhaltendes Limit angegeben ist und auch durch eine externe Messeinrichtung gerichtsfest kontrollierbar ist.


    * beispielsweise ermittelt aus den #1 genannten Parametern


    Das ist Alles noch Zukunftsmusik - Nichtsdestotrotz ist abzusehen, dass entsprechende Technologien verbindlich werden - auf Kosten der Individualität.
    Stichworte sind dazu sind: Autonomes Fahren, Lenkung von Verkehrsströmen, Kollisionsverhütung, Emissionskontrolle etc.

    alleine Fahren ist doof ;)

  • Hi,


    also ich betrachte das Ganze im Verhältnis auf unsere begrenzte Lebenszeit als nicht so wichtig.

    "Ein Genießer genießt und schweigt"

    Ich fahre solange es mir Freude bereitet, solange kann das eigentlich gar nicht mehr sein, dafür ist die Gesetzgebung leider nicht verantwortlich.



    HG

    RS

    Tommi

    RS-Tommi


    "Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit."

    Erasmus von Rotterdam, Theologe (1466-1536)