Neue Regeln für den zivilen Gebrauch von Drohnen seit dem Jahreswechsel 2021 - einheitlich in der EU
Daraus ergeben sich auch eine Verschärfung von bestehenden Regeln. Drohnenpiloten, deren "UAS" - unbemanntes Luftfahrzeugsystem - mehr als 250 gr. wiegt und/oder eine Kamera an Bord hat, müssen sich zwingend beim Luftfahrtbundesamt (bis zum 30.04.2021) registrieren. Die Registriernummer muss an der Drohne angebracht werden!
Bei Drohnen über 500 gr. muss nun zwingend ein EU-Kompetenznachweis oder ein EU-Fernpilotenzeugnis des Piloten vorliegen. Diese Regelung wird ab dem 01.01.2022 auch für Drohnen zwischen 250 und 500 gr. gültig. Und auch die führerscheinfreien Drohnen werden reguliert - die Spielzeuge ohne Kamera dürfen erst ab 16 Jahren geflogen werden.
Hier noch ein paar Abfluggewichte der gängigen Drohnen:
- DJI Mavic Air 2 - 570 gr.
- DJI Mavic 2 Pro - 907 gr.
- DJI Mavic 2 Pro - 904 gr.
- Parrot Anafi - 320 gr.
- Yuneec Typhoon H3 - 1.985 gr.
- Yuneec Typhoon H Plus - 1.995 gr.
- Fimi X8SE - 765 gr.
Link zum LBA:
In diesem Sinne: "fly save"!
Beste Bikergrüße, Michi